Was kostet der Anwalt?
Fragen nach dem Honorar kosten nichts
Bevor ich für Sie tätig werde, sollen Sie wissen, welche Kosten dafür zu veranschlagen sind.
Ein erstes Beratungsgespräch
Für eine erste persönliche Beratung müssen Sie mit ca. 30 - 150 Euro rechnen, vielleicht etwas mehr oder weniger, je nach Umfang und Bedeutung der Angelegenheit.
Gegenstandswert
In gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) meist eine Abrechnung nach dem sogenannten Gegenstandswert bzw. Streitwert vor. Das Honorar des Rechtsanwalts hängt einerseits davon ab, um welchen Betrag es geht. Andererseits bemisst sich das Honorar nach dem Schwierigkeitsgrad der Sache und dem Umfang der Tätigkeit.
Pauschalhonorar
Für eine außergerichtliche Beratung, zum Beispiel die Ausarbeitung oder Prüfung eines Vertrags, kann ich mit Ihnen einen angemessenen Pauschalbetrag vereinbaren. Möglich ist auch die Abrechnung auf Basis eines fairen Zeithonorars mit minutengenauer Abrechnung.