Bausparvertrag

 

Bausparvertrag

 

Ein Bausparvertrag sichert Ihnen stabile Zinsen über einen langen Zeitraum. Aber ein solcher Vertrag hat seine Tücken.

 

Abschlussgebühr

 

Bei Abschluss wird eine Abschlussgebühr fällig, die üblicherweise 1% der Bausparsumme beträgt. Sie darf genommen werden, damit das System des Bausparens funktioniert: Angehende Häuslebauer sparen zunächst regelmäßig den Sparanteil an, legen also etwas auf die hohe Kante. Nach Ablauf der Zuteilungsfrist haben sie Anspruch auf ein zinssicheres Bauspardarlehen. Die Bausparkasse benötigt die Einzahlungen neuer Bausparer, um sich für die Vergabe von Bauspardarlehen zu refinanzieren. Die Abschlussgebühr wird u.a. für die Anwerbung neuer Bausparer verwendet, indem Finanzvermittler und Vertriebspartner der Bausparkasse eine Provision für den Vertragsabschluss erhalten.

 

Darlehensgebühr

 

Bisher haben  die Bausparkassen zusätzlich eine Darlehensgebühr kassiert, wenn sie das Bauspardarlehen auszahlten, üblicherweise 2% der Darlehenssumme. Dem hat der Bundesgerichtshof jetzt einen Riegel vorgeschoben: Einer solchen Bearbeitungsgebühr steht keine Gegenleistung der Bausparkasse gegenüber. Die Berechnung ist unzulässig, BGH, Urteil vom 08.11.2016, Az. XI ZR 552/15.

 


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