Hypothek und Grundschuld

Durch die Bestellung einer Hypothek oder einer Grundschuld erhält die Bank eine Sicherheit für einen Kredit. Einzelheiten werden üblicherweise in einer sog. Zweckerklärung geregelt. Diese Grundpfandrechte geben der Bank das Recht, im Verkaufsfall die Rückzahlung des Kredits zu fordern oder bei Zahlungsausfall des Kreditnehmers die zwangsweise Verwertung des Grundstücks zu betreiben.

 

Lassen Sie es als Kreditnehmer nicht dazu kommen, dass die Bank die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung Ihres Grundstücks betreibt.   


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