Kreditrecht
Das Kreditrecht umfasst im weiteren Sinn den Abschluss und die Erfüllung von "klassischen" Kreditverträgen, wie Ratenkredite und Hypothekendarlehen zur Grundstücksfinanzierung. Sonderfälle sind sog. Forwarddarlehen, mit denen sich der Bankkunde günstige Zinsen für einen künftigen Vertrag sichern kann.
Ebenso sind im Kreditrecht auch kurzfristige Dispositionskredite und Überziehungen auf Bankkonten geregelt.
Kreditgebühren und Bearbeitungsentgelte für gewerbliche Kredite
Vorformulierte Bestimmungen über laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühren bzw. Bearbeitungsentgelte sind unwirksam, wenn sie in Darlehensverträgen zwischen Banken und Unternehmern geschlossen werden. Das hat der Bundesgerichtshof in zwei Urteilen vom 4.Juli 2017 entschieden (Aktenzeichen: XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16)