Vorfälligkeitsentschädigung - die Bank kassiert?

 

Sie wollen Ihr Haus verkaufen, haben aber noch eine langfristige Finanzierung bei Ihrer Bank? Dann droht  die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.

 

Aber vielleicht haben Sie Glück: Immer wieder weisen die Darlehensverträge Fehler auf - und das kann für Sie von Vorteil sein. Denn dann ist die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen und können Sie den Vertrag noch Monate oder Jahre nach dem Vertragsabschluss widerrufen. Die Bank hat dann keinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung!

 

Und mehr noch: Auch wenn Sie Ihre Immobilie bereits verkauft haben und an Ihre Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen mussten, dann können Sie diese womöglich noch zurückfordern. 

 

 

Fehler in der Berechnung

 

Hat Ihre Bank alle Details bei der Berechnung berücksichtigt?

Sondertilgungsmöglichkeiten, Zinsbindungsfristen und Kündigungsmöglichkeiten müssen korrekt beachtet werden.

 

 

 

Darlehenskündigung wegen Zahlungsverzug? Dann ohne Vorfälligkeitsentschädigung!

 

Wichtig: Hat Ihre Bank das Darlehen gekündigt, weil Sie die Raten nicht zahlen konnten? Dann darf sie nicht auch noch eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen!

 

Ich prüfe für Sie, ob Sie die Möglichkeit haben, ohne eine solche Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Vertrag zu kommen, oder wenigstens die Vorfälligkeitsentschädigung zu reduzieren. Wenn Sie in der Vergangenheit bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, gibt es vielleicht die Möglichkeit, diese von der Bank zurückzufordern. Aber achten Sie auf die Verjährung!

 


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